Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch. (Fahrkarten und Angebote)

julius, Dienstag, 08.11.2016, 00:31 (vor 3484 Tagen) @ ICE2020
bearbeitet von julius, Dienstag, 08.11.2016, 00:32

Wenn das EVU Dir die Möglichkeit einräumt, pünktlich am Zielort anzukommen, Du diese aber
ausschlägst (wenn auch aus guten Gründen) liegt das Verschulden bei Dir

Das impliziert also, dass ich verpflichtet bin, zu kontrollieren, ob ein bestimmter Zug planmäßig fährt bzw. pünktlich ist. Wo in den Beförderungsbedingen ist so eine Verpflichtung festgelegt?

Ein einfaches Beispiel dazu:


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum