Der Kunde hat doch die Wahl (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 07.11.2016, 17:32 (vor 3486 Tagen) @ tose25

Weil reiner Bahnverkehr bei den FGR anders geregelt ist als Tram oder Bus.

Für durchgehende Beförderungsverträge mag das stimmen. Sobald ich anfange zu stückeln (A->B + B->C), habe ich mehrere Beförderungsverträge - weshalb sollten dann die FGR in einem solchen Fall noch auf A->C anwendbar sein?


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