Der Kunde hat doch die Wahl (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Montag, 07.11.2016, 17:47 (vor 3482 Tagen) @ musicus

Weil reiner Bahnverkehr bei den FGR anders geregelt ist als Tram oder Bus.

Für durchgehende Beförderungsverträge mag das stimmen. Sobald ich anfange zu stückeln (A->B + B->C), habe ich mehrere Beförderungsverträge - weshalb sollten dann die FGR in einem solchen Fall noch auf A->C anwendbar sein?

Ein Beförderungsvertrag kann gemäß FGR auch aus mehreren Fahrkarten bestehen - Stichwort "Durchgangsfahrkarte".
Je nach Auslegung ist dafür aber die gleichzeitige Buchung eine der Voraussetzungen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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