Der Kunde hat doch die Wahl (Fahrkarten und Angebote)

tose25, Montag, 07.11.2016, 18:11 (vor 3482 Tagen) @ Giovanni

Diese Diskussion gab es hier schon ein einige Mal und eigentlich sind dazu alle Meinungen ausgetauscht. Z.B. hier:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=212663
http://www.ice-treff.de/index.php?id=272872

Die Auslegung der DB lässt viele Zweifel aufkommen:
Zum EU Recht, dass ein Beförderungsvertrag auch aus mehreren Fahrkarten bestehen darf: Die Frage ist, ob aber ein sogenannter "Klammerparagraph" in Zeiten von Online-Tickets noch zeitgemäß ist. Selbst vor Ort im Reisezentrum sind viele Fahrkarten für ausländische Bahnunternehmen sind gar nicht mehr erwerbbar. Unklar ist weiterhin:
Hat der Fahrgast die Pflicht, bei bestehender Zeitkarte den entsprechenden Abschnitt doppelt zu zahlen? Hat der Fahrgast die Pflicht, eine durchgehende Verbindung zu lösen, auch wenn die Fahrt aufgeteilt auf zwei Abschnitte deutlich günstiger ist? Darf die DB auf die Einhaltung ihrer Bedingungen (Zugbindung) bestehen, wenn sie selber die Erfüllung dieser Bedingungen durch Zugausfall oder Verspätung verhindert?

Eine Diskussion dieser Fragen mit der Movivation "nur meine Sichtweise ist richtig und ihr alle habt das jetzt auch so zu sehen" führt zu keinem brauchbaren Ergebnis. Der Wunsch, dass bei solchen Fällen durch die Rechtsprechung mal Klarheit geschaffen wird, wurde auch schon öfters hier geäußert.


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