Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch. (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Montag, 07.11.2016, 19:48 (vor 3483 Tagen) @ ICE2020

vorab: im konkreten Fall geht es nur um Fernverkehr (vor und nach dem geplanten Aufenthalt).
Und bei meiner Frage ging es nicht darum, ob die Zugbindung aufgehoben wird (da ist die Bahn erfreulicherweise in der Tat inzwischen angenehm kulant), sondern, ob ich das Ticket wegen Nichtantritt zurückgeben kann.


- Wenn man dann später fährt, obwohl man einen früheren Anschluss hätte bekommen können, ist das eigene Entscheidung und begründet keinen Anspruch auf Teilerstattung desPreises nach FGR.

Danke für deine Einschätzung! Aber sehe ich das also richtig, dass das nirgendwo schriftlich explizit geregelt ist und deine Praxiserfahrung widerspiegelt, wie das gehandhabt wird?


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