Geplanten Aufenthalt bei zu erwartend.Verspätung einrechnen? (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Montag, 07.11.2016, 15:36 (vor 3484 Tagen) @ ICE2020

Meines Wissens hast Du keinen Anspruch auf einen Mindestaufenthalt, auch wenn Du diesen bewusst so geplant hast.

Aber meines Wissens hat man sehr wohl einen Anspruch...

Bestandteil des Vertrages ist die Beförderung in einer bestimmten Produkt- und Wagenklasse, nicht ein bestimmte Aufenthaltsdauer beim Umsteigen.


Wo steht das so präzise?!?

Der ganze ICE-Treff rätselt schon seit Jahren, was dieser Vertrag so für "Bestandteile" hat... von Gütertransport im Stehen bis hin zum APS am verstellbaren Sitz mit eigener Steckdose wurde alles diskutiert. Wohlbemerkt, es geht um den Vertrag mit der DB, nicht um die aufgrund (z.B.) EVO gebotenen Minima. Schon jetzt kann ich sagen, dass es völlig unklar ist, ob Zwischenaufenthalte ein verabredeter Bestandteil sind oder nicht.

Allein schon damit, dass man für eine vorgegebene Reiseverbindung (mit Vias und Zwischenaufenthalten) einen Preis gesagt bekommt. Und wenn die Zwischenaufenthalte zu lang sind, kommt gar kein Preis heraus. Und so weiter. Solche Probleme haben wir hier ja dauernd.

ein Anspruch aus Fahrgastrechten entsteht jedoch auch dann nicht, da Du pünktlich am Ziel hättest sein können.

Es wird von (leider nur) vereinzelten Fällen berichtet, wo vermasselte Aufenthalte vom FGR-Center entschädigt wurden. Die Forumssuche (mit dieser Ein-Wort-Funktionalität) ist hier vermutlich nicht hilfreich, ich stütze mich auf meine gute Erinnerung.


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