Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch. (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Dienstag, 08.11.2016, 15:01 (vor 3484 Tagen) @ ICE2020


Eigene Erfahrung insofern nicht, als dass ich mir zwar schon viele Tickets habe gültig habe schreiben lassen, weil ich eben eine gewisse Aufenthaltsdauer brauchte (war nie ein Problem), aber nie auf die Idee gekommen bin, dies dann als Verspätung und als FGR einzureichen. Unabhängig davon, ob meine obige rechtliche Einschätzung richtig ist, hätte ich Bauchschmerzen dabei, wenn die Bahn sich erst kulant zeigt und mir die Zugbindung aufhebt, und ich dann daraus noch probiere, ein "Plus" herauszuschlagen.

Nur, um das mal klarzustellen: davon, sowohl Aufhebung der Zugbindung als auch zusätzch FGR-Anspruch geltend zu machen, war nicht die Rede.

Mir geht es um die Frage, ob ich von der ganzen Reise zurücktreten kann. Ich fände es fair, wenn das möglich ist, denn eine Reise kann nunmal sinnlos werden, wenn ich nicht meinen geplanten Aufenthalt einhalten kann und trotzdem noch pünktlich am endgültigen Zielort ankomme.
Nun ja, ich werde es ausprobieren und mal sehen, was das SC-FGR sagt.


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