Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch. (Fahrkarten und Angebote)

ICE2020, Montag, 07.11.2016, 15:45 (vor 3484 Tagen) @ markman

wenn aber die Weiterfahrt nicht im ICE/IC erfolgt, dann sollte man doch aber Aufenthalte weiterhin bekommen? Denn Zugbindung gilt doch nur für Fernverkehr, oder?

Man muss mE zwischen zwei Dingen unterscheiden: Zugbindung und Anspruch auf Teilerstattung des Preises nach Fahrgastrechten. Hierzu gilt meiner Erfahrung nach:

- Hast Du einen Aufenthalt von x Minuten geplant und ist dieser auf einmal viel kürzer, wird Dir die Zugbindung meistens aus Kulanz aufgehoben. Wenn die Weiterfahrt eh mit Nahverkehr geplant war, gab es nie eine Zugbindung, Du kannst also sowieso fahren, wann Du willst. Aber Vorsicht: Wenn auf dem Ticket die Weiterfahrt mit dem Fernverkehr vorgesehen ist und nur alternativ auf der gleichen Strecke doch Nahverkehr fährt, hast Du erst einmal doch eine Zugbindung für den Fernverkehr und kein Wahlrecht Fern- oder Nahverkehr. Aber wie gesagt: Aufheben lassen wohl in der Regel kein Problem.

- Wenn man dann später fährt, obwohl man einen früheren Anschluss hätte bekommen können, ist das eigene Entscheidung und begründet keinen Anspruch auf Teilerstattung desPreises nach FGR.


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