Geplanten Aufenthalt bei Verspätung. Noch. (Fahrkarten und Angebote)

ICE2020, Montag, 07.11.2016, 20:21 (vor 3482 Tagen) @ mdst

Danke für deine Einschätzung! Aber sehe ich das also richtig, dass das nirgendwo schriftlich explizit geregelt ist und deine Praxiserfahrung widerspiegelt, wie das gehandhabt wird?

Also ich müsste da jetzt genau in die FGR-Regelungen reinschauen, aber meines Erachtens ist das schon explizit geregelt, denn die FGR stellen auf zwei Dinge ab:

- Verspätung am Zielort
- Verschulden des EVU

Wenn das EVU Dir die Möglichkeit einräumt, pünktlich am Zielort anzukommen, Du diese aber ausschlägst (wenn auch aus guten Gründen) liegt das Verschulden bei Dir, einen Anspruch aus FGR würde ich also nicht sehen. Wie eingangs gesagt: Ein bestimmter Mindestaufenthalt wie er sich aus einer Reiseverbindung ergibt ist meines Erachtens nicht Vertragsbestandteil.

Eigene Erfahrung insofern nicht, als dass ich mir zwar schon viele Tickets habe gültig habe schreiben lassen, weil ich eben eine gewisse Aufenthaltsdauer brauchte (war nie ein Problem), aber nie auf die Idee gekommen bin, dies dann als Verspätung und als FGR einzureichen. Unabhängig davon, ob meine obige rechtliche Einschätzung richtig ist, hätte ich Bauchschmerzen dabei, wenn die Bahn sich erst kulant zeigt und mir die Zugbindung aufhebt, und ich dann daraus noch probiere, ein "Plus" herauszuschlagen.


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