Der Kunde hat doch die Wahl (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 07.11.2016, 16:40 (vor 3483 Tagen) @ tose25

FGR sind beim Stückeln der Tickets auch keine mehr drin. Eine Tagesrandverbindung oder die beispielhaften 100km NV-Vorlauf können da enorme finanzielle Risiken bergen. (Für den Kunden versteht sich)

Je mehr Leute dann auf ihrer Bahnreise stückeln müssen, umso mehr von diesen kritischen FGR-Fällen wird es geben und damit steigt dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwann eben doch mal einen Präzedenzfall vor Gericht gibt, der klärt, ob es rechtlich OK ist, die Weiterfahrt mit einem zuggebundenen Ticket zu verweigern.

Why not? Das Risiko für die Anreise zum Startbahnhof lag schon immer beim Kunden. Weshalb sollte jemand der mit FV oder NV anreist gegenüber Leuten von der Tram oder U-Bahn bevorzugt werden?

Bislang gibt es nur die Interpretationen hier aus dem Forum und die Aussagen der Bahn dazu, wie sie die Fahrgastrechte interpretiert.

Der Kunde bestimmt selbst, ob er superbillig und gestückelt reist oder ob er für entsprechende Aufschläge auch die FGR entlang der gesamten Reisekette auf seiner Seite wissen will.


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