Geplanten Aufenthalt bei zu erwartend.Verspätung einrechnen? (Fahrkarten und Angebote)

ICE2020, Montag, 07.11.2016, 12:24 (vor 3483 Tagen) @ mdst

Meines Wissens hast Du keinen Anspruch auf einen Mindestaufenthalt, auch wenn Du diesen bewusst so geplant hast. Bestandteil des Vertrages ist die Beförderung in einer bestimmten Produkt- und Wagenklasse, nicht ein bestimmte Aufenthaltsdauer beim Umsteigen. In diesem Fall könntest Du zwar probieren Dir die Zugbindung für die Weiterfahrt – so verhanden – aus Kulanz aufheben zu lassen, ein Anspruch aus Fahrgastrechten entsteht jedoch auch dann nicht, da Du pünktlich am Ziel hättest sein können.

Hallo zusammen,

Wenn ich aufgrund einer Fahrplanänderung/Verspätung mehr als 60 Minuten später am Ziel ankommen würde als geplant, kann ich ja die Reise nicht antreten und das Ticket (Sparpreis) kostenlos zurückgeben.

Wie sieht das nun aus, wenn ich zusätzlich an einem Unterwegshalt einen gewünschten Aufenthalt (im konkreten Fall 50 Minuten) eingebaut hatte? Wenn ich meinen Aufenthalt nicht verkürzen möchte, dann komme ich tatsächlich >60 Minuten später am Zielort an.
Kann ich das Ticket dann trotzdem kostenlos zurückgeben? Oder verweist die Bahn darauf, dass ich unter Verkürzung des Aufenthalts (wären dann ~25 statt 50 Minuten) noch pünktlich am Zielort angekommen wäre?

LG
Markus


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