Geplanten Aufenthalt bei zu erwartend.Verspätung einrechnen? (Fahrkarten und Angebote)

markman, Montag, 07.11.2016, 14:51 (vor 3482 Tagen) @ mdst

Wie sieht das nun aus, wenn ich zusätzlich an einem Unterwegshalt einen gewünschten Aufenthalt (im konkreten Fall 50 Minuten) eingebaut hatte? Wenn ich meinen Aufenthalt nicht verkürzen möchte, dann komme ich tatsächlich >60 Minuten später am Zielort an.
Kann ich das Ticket dann trotzdem kostenlos zurückgeben? Oder verweist die Bahn darauf, dass ich unter Verkürzung des Aufenthalts (wären dann ~25 statt 50 Minuten) noch pünktlich am Zielort angekommen wäre?

zweifelsfrei ist das aufgehoben. Der Aufenhalt ist ja geplant und wird seinen Grund haben, z.B. Termin bei.. oder Gespräch mit...
Daher kann niemand erwarten, dass du freiwillig auf diesen Termin verzichtest. Würde aber vorher die Zugbindung aufheben lassen. Hat bei mir immer geklappt und ich haben Aufenthalte von 2 Stunden...

Gruß,
Markman


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