Der Kunde hat doch die Wahl (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 07.11.2016, 17:48 (vor 3502 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von musicus, Montag, 07.11.2016, 17:48

Weil reiner Bahnverkehr bei den FGR anders geregelt ist als Tram oder Bus.

Für durchgehende Beförderungsverträge mag das stimmen. Sobald ich anfange zu stückeln (A->B + B->C), habe ich mehrere Beförderungsverträge - weshalb sollten dann die FGR in einem solchen Fall noch auf A->C anwendbar sein?

Ein Beförderungsvertrag kann gemäß FGR auch aus mehreren Fahrkarten bestehen - Stichwort "Durchgangsfahrkarte".
Je nach Auslegung ist dafür aber die gleichzeitige Buchung eine der Voraussetzungen.

Ja, ich weiß. Diesen relativ weniger häufig anzutreffenden Fall wollte ich mit dem Beispiel aber gerade *nicht* illustrieren.


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