Geplanten Aufenthalt bei zu erwartend.Verspätung einrechnen? (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Montag, 07.11.2016, 12:19 (vor 3486 Tagen)

Hallo zusammen,

Wenn ich aufgrund einer Fahrplanänderung/Verspätung mehr als 60 Minuten später am Ziel ankommen würde als geplant, kann ich ja die Reise nicht antreten und das Ticket (Sparpreis) kostenlos zurückgeben.

Wie sieht das nun aus, wenn ich zusätzlich an einem Unterwegshalt einen gewünschten Aufenthalt (im konkreten Fall 50 Minuten) eingebaut hatte? Wenn ich meinen Aufenthalt nicht verkürzen möchte, dann komme ich tatsächlich >60 Minuten später am Zielort an.
Kann ich das Ticket dann trotzdem kostenlos zurückgeben? Oder verweist die Bahn darauf, dass ich unter Verkürzung des Aufenthalts (wären dann ~25 statt 50 Minuten) noch pünktlich am Zielort angekommen wäre?

LG
Markus


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