Höhere Gewalt oder übliche Gewalt? (Allgemeines Forum)

Steffen, Dienstag, 11.08.2009, 09:27 (vor 5375 Tagen) @ JanKrohn

Krieg und dergleichen zählt eigentlich immer als Höhere Gewalt.

Die Definition darf korrekterweise keiner der beiden Vertragspartner aufstellen.

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