Höhere Gewalt oder übliche Gewalt? (Allgemeines Forum)

Steffen, Dienstag, 11.08.2009, 09:23 (vor 5984 Tagen) @ Fabian318

Aber das meine ich doch gar nicht. Ich will lediglich sagen, dass das EVU A in diesem Fall dem Reisenden Taxi- oder Hotelkosten erstatten muss, obwohl es selber gar nicht an der Verspätung Schuld war, die Ursache jedoch im Eisenbahnbetrieb liegt. In diesem Fall - und darauf will ich hinaus - muss das EVU A dem Reisenden etwas erstatten, obwohl es selbst nicht schuldhaft gehandelt hat.

Aber nur Vorschuss, die Kosten werden dann ja vom Verursacher bezahlt (an den Auszahlenden).

Bedeutet also: Ein EVU muss nur dann den Kunden (Reisenden) auszahlen wenn
(a) das EVU schuld ist oder
(b) das EVU das Geld wieder bekommt (in diesem Fall von einem anderen EVU)

Irgendwo wurde auch geschrieben, dass ein EIU nicht haftet, da bleibt dann das EVU auf den Kosten sitzen. Das ist natürlich ein Widerspruch...

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