Höhere Gewalt oder übliche Gewalt? (Allgemeines Forum)

Steffen, Montag, 10.08.2009, 22:14 (vor 6170 Tagen) @ Holger_HAM

Vergiss nicht das böse Laub (Ursache außerhalb des Eisenbahnbetriebs), das jedes Jahr völlig überraschend die Schienen fast unbefahrbar macht ;)


Meine tiefe innere Stimme schlägt folgende Regelungen vor: Bei Höherer Gewalt (nach meiner Definition, also Krieg und Jahrhundertflut) kann das EVU nicht zur Verantwortung gezogen werden. In allen anderen Fällen gilt:

Das EVU hat für seine Fahrgäste zu sorgen (ggf. Taxi oder Hotel). Ist eines der mit dem Eisenbahnbetrieb beteiligen Unternehmen schuld, muss dieses zusätzlich eine Entschädigung an den Reisenden bezahlen (quasi als Strafgebühr für Fehlverhalten/Missorganisation). Die Grenzen hier sind schwammig, ich lass das aber mal so stehen (als Grundgerüst).

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