Höhere Gewalt oder übliche Gewalt? (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 11.08.2009, 02:56 (vor 5984 Tagen) @ Alexander
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 11.08.2009, 02:57

Ersetze aber besser "Zug von EVU B entgleist" durch "Zug von EVU B bleibt aufgrund einer Fahrzeugstörung liegen und blockiert die gesamte Strecke", so sollte es eindeutiger sein.


Ich muss mich nochmal mit dem Anreizsystem genau auseinander setzten, aber ich glaube es deckt auch solche Fälle ab. DB Netz muss ja jede Minute Verspätung begründen und eventuell einer Störfallursache auch zuordnen.

Sprich EVU B bleibt liegen und verursacht bei EVU C und EVU A je eine Verspätung von 20 Min. Diese 20 Min. werden durch das Anreizsystem dem EVU B zugeschlagen und es muss dafür zahlen. (Vielleicht auch direkt an EVU C und A?).

Aber das meine ich doch gar nicht. Ich will lediglich sagen, dass das EVU A in diesem Fall dem Reisenden Taxi- oder Hotelkosten erstatten muss, obwohl es selber gar nicht an der Verspätung Schuld war, die Ursache jedoch im Eisenbahnbetrieb liegt. In diesem Fall - und darauf will ich hinaus - muss das EVU A dem Reisenden etwas erstatten, obwohl es selbst nicht schuldhaft gehandelt hat. Und dies spricht gegen deine These und ist ja auch gesetzlich so geregelt:

du kannst aber rechtlich niemanden für irgendwas verantwortlich machen, wo er nichts dagegen unternehmen kann, teilweise ja nicht einmal dafür Regress einfordern kann (siehe Personenunfall).

Anders bei höherer Gewalt: Hier ist das EVU A auch nicht schuld, aber es muss dem Reisenden keine Taxi- oder Hotelkosten erstatten, da die Ursache nicht im Eisenbahnbetrieb liegt.


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