Höhere Gewalt oder übliche Gewalt? (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 11.08.2009, 02:24 (vor 5984 Tagen) @ Alexander

du kannst aber rechtlich niemanden für irgendwas verantwortlich machen, wo er nichts dagegen unternehmen kann, teilweise ja nicht einmal dafür Regress einfordern kann (siehe Personenunfall).

Das EVU A kann auch nichts dafür, wenn EVU B freundlicherweise mit seinem Zug entgleist und die Infrastruktur von EIU C blockiert. Trotzdem muss EVU A hier haften, da die Umstände im Eisenbahnbetrieb liegen.


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