Höhere Gewalt oder übliche Gewalt? (Allgemeines Forum)

JanKrohn, Vaals (NL), Dienstag, 11.08.2009, 09:10 (vor 5984 Tagen) @ Steffen

Das Problem ist da aber, dass die Definition der "höheren Gewalt" nie vom Verbraucher vorgenommen werden darf, sondern dies immer vom Dienstleister erledigt wird.

Die Bahn sagt halt, dass Laub auf den Schienen höhere Gewalt ist, und sie dafür nicht haften müssen.

Ein Beispiel, dass es auch anders herum funktioniert (zwar nicht mit der Bahn): Ich wollte mit der Air France in den Tschad fliegen, jedoch kam es zwei Wochen vor dem Abflug zu einem Rebellenangriff auf die Hauptstadt, mit Schießereien in den Straßen, Plünderungen, und allem drum und dran. Natürlich hatte ich kein Recht, vom Beförderungsvertrag zurück zu treten, da es sich angeblich nicht um höhere Gewalt handelte. (Eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt existierte!)

Laut Air France war es aber vollkommen sicher dort hin zu fliegen. Sie würden ja niemals vorsätzlich ihre Kunden gefährden. (Aber Hauptsache sie haben deren Geld in der Tasche!)

Jan

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