Höhere Gewalt - Was kann man als Kunde erwarten (Allgemeines Forum)

kindergärtner, Dienstag, 11.08.2009, 08:30 (vor 5984 Tagen) @ Holger_HAM

Beispiel:
Die Studentin Anne bricht nachmittags von Berlin auf und will zu ihren Eltern, die im Münsterland in Havixbeck wohnen. Der Zug wird unwetterbedingt aufgehalten und ihr Ziel kann sie nicht mehr erreichen. Sie steigt in Hamm um 0:15 Uhr aus und erfährt, dass die nächste Fahrtmöglichkeit Richtung Münster um 3:54 ein IC ist, sie dann dort noch einmal gut 90 Minuten warten muss und dann um 5:58 Uhr in Havixbeck ist.

Also die Frage, zu der ich mich erst einmal nicht selbst äußere, sondern euch den Vortritt lasse:
Was kann ich als Kunde der DB in solchen Situationen für eine "Minimalleistung" erwarten?

Nebn den BBPV i.d.F. vom 3.8.2009 hat die DB weiterhin die Charta des Schienenpersonenverkehrs unterzeichnet. Nach dieser gilt (unabhängig von der Ursache):

"Bei Verspätungen werden den Reisenden
• wenn möglich Erfrischungen gereicht, wenn die Fahrtunterbrechung mehr als drei Stunden dauert.
• Übernachtungsmöglichkeiten angeboten, wenn die Fahrt nicht am selben Tag fortgesetzt und keine alternative Reisemöglichkeit zu vertretbaren Kosten organisiert werden kann."

Ob das vom Kunden auch so interpretiert werden kann, dass er sich eigenmächtig Hotel oder alternative Ersatzreisemöglichkeit besorgt, ist zunächst fraglich.

Des weiteren heißt es dort:
"Falls die Bahnunternehmen eine Verspätung alleine verschuldet haben,
• haben die Reisenden Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, wenn die Verspätung eine in den Beförderungsbedingungen genannte Grenzdauer übersteigt.
Die Entschädigung kann in Form einer Barvergütung oder eines Gutscheins für eine künftige Fahrt erfolgen.
• wird dem Reisenden bei Fahrtunterbrechung situationsgerecht und unentgeltlich eine Fahrkostenerstattung, ein Fahrkarte für einen anderen Zug (gegebenenfalls in einer höheren Produktklasse) oder eine Ersatzreisemöglichkeit zu vertretbaren Kosten angeboten."

Laut dieser Passage ist es also egal, welches der unterzeichnenden Unternehmen die Situation verbockt hat, um entschädigt, bzw. anderweitig weiterbefördert zu werden. Dabei beachten: Während für Großbritannien ATOC unterschrieben hat, ist das in Deutschland nur die DB.


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