Höhere Gewalt oder übliche Gewalt? (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 11.08.2009, 02:35 (vor 5985 Tagen) @ Alexander
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 11.08.2009, 02:36

Guten morgen,

Das EVU A kann auch nichts dafür, wenn EVU B freundlicherweise mit seinem Zug entgleist und die Infrastruktur von EIU C blockiert. Trotzdem muss EVU A hier haften, da die Umstände im Eisenbahnbetrieb liegen.


dann lies dir mal folgende Präsentation durch http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/9668.pdf

bei Google einfach unter "Anreizsystem DB" suchen und du findest noch mehr.

Viele Grüße

Du spielst ja jetzt darauf an, dass das Infrastruktur blockierende EVU B Maluszahlungen (ggü. EIU C) leisten muss. Ich bezog mich aber eher auf die Ebene Vertragspartner des Reisenden (EVU A) <> Reisender. Und hier muss das ausführende EVU A dem Reisenden erst einmal nötig gewordene Auslagen (durch die im Eisenbahnbetrieb liegende Verspätungsursache) erstatten. Ob es dann das EVU B oder EIU C noch in Regress nimmt, bleibt hiervon unberührt.

Ersetze aber besser "Zug von EVU B entgleist" durch "Zug von EVU B bleibt aufgrund einer Fahrzeugstörung liegen und blockiert die gesamte Strecke", so sollte es eindeutiger sein.


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