Also wenn die Bahn sich auf "erheblich ermäßigte Fahrkarten" (Allgemeines Forum)

maxiboy, IBNR: 7006966, Freitag, 05.06.2015, 01:30 (vor 3975 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von maxiboy, Freitag, 05.06.2015, 01:31

i.S.d. § 17 EVO beruht – etwa bei Ländertickets – dann gilt da auch so einiges nur eingeschränkt.

Oftmals wird nicht korrekt zwischen EVO- und VO (EG) 1371/2007-Fahrgastrechten unterschieden und der "Billigticket"-Kunde muss dann erst mal vorschießen und bekommt das nach langem Kampf mit dem SC FGR zurück.

Also wenn man billig Bahn fährt, ist das mit den FGR auch so eine Sache!


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