FGR im Bus (Allgemeines Forum)

Giovanni, Donnerstag, 04.06.2015, 15:52 (vor 3973 Tagen) @ GibmirZucker

Fairerweise müssten auch für die Busse die Fahrgastrechte wie bei der Bahn gelten. Warum gibt es da überhaupt Unterschiede, kennt sich da jemand aus?


Es war politisch gewollt, dass der Fernbusverkehr rasch expandiert. Die Hürden wurden tief gelegt, eben auch bei den FGR. Würden die Fernbusse ab einer Stunde 25% erstatten, für Hotel- und Taxikosten unkompliziert aufkommen, dann wären die Fahrpreise entsprechend höher. Man müsste eben vielen Fahrkästen 25/50% erstatten oder eben die Fahrzeiten strecken.

Es wäre zu prüfen, wie viele Fahrgäste im Fernbusverkehr mehr als 16€ zahlen - darunter wäre ja auch im Bahnverkehr keine Entschädigung im Verspätungsfall (bis 119min) fällig.
Da zudem Fahrkarten für Umsteigeverbindungen seltene Ausnahmen sind, dürften auch 60min bezogen auf einen Beförderungsvertrag erheblich seltener vorkommen als im Bahnverkehr - ebenso strandende Fahrgäste.

Ein zusätzliches Risiko besteht für die Busunternehmer nur durch Überbuchungen - aber dieses Risiko ist hausgemacht.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum