Nicht die GDL! Die DB! (Allgemeines Forum)

Sascha, FMT/FLIS/EBZ, Samstag, 09.05.2015, 21:27 (vor 3987 Tagen) @ 218 466-1
bearbeitet von Sascha, Samstag, 09.05.2015, 21:27

Die einseitige Berichterstattung der Medien trägt dazu bei, dass es so aussieht, als ob die GdL die Alleinschuld tragen würde. Von daher kann man der Bevölkerung nichts vorwerfen, da sie falsch informiert ist.

Das stimmt wohl. Die GDL macht hier aber auch überhaupt keine gute Medienarbeit. Das ist auch nicht unbedingt deren Hauptaufgabe, aber irgendwie passt es so gar nicht.

Eine Forderung der GDL, die ich übrigens voll und ganz verstehe, ist, dass Rangierlokführer mit den Streckenlokführern gleichgesetzt werden sollen und gleich bezahlt werden sollen.


Auch da sind nicht alle RLf gemeint, sondern die, die neben Rangierdienst auch Strecken befahren und sich daher von Tf in der Tätigkeit nicht unterscheiden.

Diejenigen RLf, die die entsprechende Qualifikation haben, um Strecke befahren zu können und das dann in der Tat auch ab und an tun, gehören ganz sicher so bezahlt, wie normale Tf.

Dazu müssen sich auch beide Seiten aufeinander zu bewegen. Würde die DB von "inhaltlich identisch mit der EVG" abkehren, wäre schon viel geholfen. Das muss ja nicht automatisch heißen, dass Nicht-GdL Mitglieder nicht trotzdem gleichwertige TV erhalten und die "Spaltung der Begegschaft" ist auch Unsinn, da Mitarbeiter die Gewerkaft selbst auswählen können.

Richtig. Da hast Du wieder das Thema mit dem Aussenauftritt/Medienarbeit. Sich der EVG grundsätzlich unter zu ordnen, ist sich nicht richtig. Vom Grundsatz her finde ich es aber OK, wenn man (und damit meine ich eigentlich alle) sich bemüht, konkurrierende Tarifverträge zu vermeiden. Dazu sollten sich alle Parteien an einen Tisch setzen, verhandeln - über allseitige Interessen!

Und auch: Zu einer Verhandlung gehören zwei Parteien, genauso zu einem Vertrag (und auch zu einem Tarifvertrag). Hier dringt aus den Medien nur eine Blockadehaltung der GDL.
Genauso wie die GDL das Recht hat, einen eigenen Tarifvertrag zu fordern, hat die DB auch das recht, diesen zu verweigern. Gegebenenfalls mit den notwendigen Konsequenzen. Aber egal, wie die Rechtsprechung aussieht. Es gibt da eben zwei Parteien, die jeweils eine unverrückbare Position haben. Mindestens einer wird dabei nachgeben müssen.


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