Grundrechtskollision - Artikel 2 und 9 (Allgemeines Forum)

ICE 1612, Montag, 04.05.2015, 11:10 (vor 3990 Tagen) @ andy24b

Bei allen Medizinerstreiks, die ich (als would-be-Patient) miterlebte, gabs einen Notdienst. War wohl gar keine Frage und kein Politikum, dass es den gab.

Ja, weil Ärzte, Schwestern und Pfleger gewissenhaft handeln. Sie könnten auch einseitig auf ihre Rechte pochen. Solls ja geben....

In dem Fall eines Medizinerstreiks ist aber die Sache etwas anders gelagert. Angenommen, ein Patient wird durch den Streik nicht oder verspätet behandelt und gerät dadurch in Lebensgefahr, dann kann er sich wohl auf unterlassene Hilfeleistung berufen.

Wie jedes Grundrecht ist ja auch das Streikrecht nicht ohne Weiteres schrankenlos, sondern muss sich auch mit anderen Grundrechten messen und nach Verhältnismäßigkeit abwiegen lassen, wie etwa das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - mal drastisch gesagt. Und aus dieser Abwägung des Streikrechts mit dem Recht des Einzelnen auf Leben und körperliche Unversehrtheit entsteht dann eben so ein Notdienst, der bei wirklich gravierenden Fällen eingreifen kann.

Dass das Streikrecht nicht schrankenlos gewährleistet ist, sollte vielleicht dem ein oder anderen aus der GDL auch im aktuellen Tarifkonflikt einleuchten, weil immer so getan wird, als könnte man ohne Probleme monate- oder jahrelang streiken. Irgendwann dürfte wohl auch ein Richter die allgemeine Handlungsfreiheit über Maßen eingeschränkt sehen.


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