Grundrechtskollision - Artikel 2 und 9 (Allgemeines Forum)

ICE 1612, Montag, 04.05.2015, 11:34 (vor 3999 Tagen) @ andy24b


In dem Fall eines Medizinerstreiks ist aber die Sache etwas anders gelagert. Angenommen, ein Patient wird durch den Streik nicht oder verspätet behandelt und gerät dadurch in Lebensgefahr, dann kann er sich wohl auf unterlassene Hilfeleistung berufen.


Wenn der Arzt aufgrund eines rechtmäßigen Streikes nicht im Dienst ist, weiß er nichts von einem Notfall, kann somit nicht nach 323 c StGB belangt werden. So einfach ist es...

Sobald er aber davon weiß, und wenn er "nur" streikend vor dem Krankenhaus steht und von irgendjemandem informiert wird (jetzt mal angenommen), muss er helfen.


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