Onlinebanking per Browser oder Bankingprogramm (Allgemeines Forum)

L.Willms, Montag, 09.03.2015, 08:55 (vor 4047 Tagen) @ Colaholiker

Der einzige technische Unterschied zwischen Browserbanking und Onlinebanking mit sparater Software ist, daß bei der separaten Software die Daten der Präsentationsschicht (vulgo HTML) nicht durch den verschlüsselten Kanal kommen, sondern bereits auf dem Anwender-Gerät vorhanden sind. Für den Browser muß eben auch die "Ansicht" übertragen werden. Ist halt mehr Datenvolumen, was aber heute im Zeitalter der schnellen Internetzugänge meist von untergeordneter Bedeutung ist.

Nein, anders als beim Browserbanking überträgt das Bankingprogramm die Daten nur ein einziges Mal, und hat sie dann in seiner eigenen Datenbank. Alles andere funktioniert dann off-line. Kontakt mit dem Bankrechner hat das Programm nur zur Übertragung von noch nicht übertragenen Daten - Kontobewegungen und Salden etc abholen, Überweisungs- oder Lastschriftaufträge hinschicken. Sonst nix. Was schon mal übertragen wurde, geht niemals ein zweites Mal über die Leitung, ganz anders als beim Browserbanking.

Was die Sicherheit angeht, Trojaner klinken sich gerne in den Netzwerkstack des Betriebssystems ein. Da ist es scheißegal, ob da gerade ein Request eines Browsers durchgeht oder der reine Datenaustausch einer Bankingsoftware.

die speziell verschlüsselt ist, auf Anwendungsebene

Wenn der Trojaner es schafft, sich vor der Verschlüsselung in den Datenstrom einzuschalten, hat er gewonnen.

Hat damit aber noch lange keine TAN erhalten... Die Phishing-Attacken zielen ja gerade auf Browserbanking.

vielleicht kann man leichter nach alten Informationen suchen, wenn es keine PDFs sind, sondern irgendwelche Listen in der Bankingsoftware. Mag Anwendungsfälle geben, wo das von Bedeutung ist.

z.B. wenn irgendwer behauptet, sein Geld noch nicht bekommen zu haben.

Und die Bestände in meinem Bankingprogramm reichen weit länger zurück, als sie auf dem Bankrechner zur Verfügung stehen (dort m.W. maximal 90 Tage).

Wenn ich einen Kontoauszug auf Richtigkeit überprüft habe, wird er abgelegt und nie wieder angeschaut. Wozu auch.

Beim vorvorigen Eigentümerwechsel meines Hauses gab es Aussetzer bei den Mietlastschriften des ausgehenden Eigentümers; der neue hatte dann fehlende Zahlungen angemahnt. Mindestens zwei Nachbarn von mir hatten die Kontoauszüge nicht mehr, und konnten nicht nachprüfen, was der Neueigentümer da behauptete. Beim nächsten Eigentümerwechsel (dem 5. und bisher letzten) hatte ein Nachbar die Miete für seine Garage doppelt überwiesen, weil der aktuelle Eigentümer die Miete für die Garage auf ein andres Bankkonto haben wollte als für die Wohnungsmiete, der Nachbar aber nur die Empfängerdaten seines Dauerauftrags hat ändern lassen...


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