Typisch deutsch (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 05.03.2015, 17:19 (vor 4049 Tagen) @ Giovanni

Vielleicht wollten die Fahrgäste einfach nicht auf die Polizei warten und somit ihre Anschlußzüge verpassen?


Es gibt auf der Strecke keinerlei Anschlusszüge.

Naja, nach Kurzwende Bodenmais den Knoten Zwiesel.

Das der Zugbegleiter nicht handgreiflich werden darf ist unstrittig, aber vor noch gar nicht langer Zeit war es völlig normal das Fahrgäste ohne gültiges Ticket wenn sie nicht nachlösen wollten unterwegs rausgeschmissen wurden.


Keiner der Berichte enthält Anhaltspunkte, dass der Fahrgast das Beförderungsentgeld nicht in voller Höhe entrichtet haben soll. Ein Beleg, dass das Ticket ungültig gewesen sein soll, wurde bislang nicht erbracht - da "leserlich" nicht ausdrücklich in den Beförderungsbedingungen verlangt wird.

Den Anweisungen des Personals (Namen nochmal in Leserlich eintragen) ist Folge zu leisten.

Eine Möglichkeit wäre ein Umtausch des Tickets mit unleserlichem Namenseintrag durch ein neues, bei dem der Zugbegleiter die Namenseintragung durchführt. Dies birgt zwar einen Mehraufwand bei der Abrechnung, verhindert aber trotzdem die verbotene Mehrfachnutzung.

Wäre möglich gewesen. Ich sehe auch nicht das Problem, den Namen nochmal leserlich einzutragen, dies ist keine Änderung des eingetragenen Namens.

Vergleichbare Fahrkarten (d.h. Tageskarten für einen eng begrenzten Geltungsbereich) in anderen Regionen Deutschlands haben übrigens keinen Namenseintrag - und die Forderung nach diesem ist in den Beförderungsbedingungen auch auf Seite 60 versteckt.

Nein, auf Seite 40 (oder auf der ersten Seite, auf der das entsprechende Angebot behandelt wird.

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Weg mit dem 4744!


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