Das stimmt in dieser Pauschalität nicht! (Allgemeines Forum)

maxiboy, IBNR: 7006966, Samstag, 07.03.2015, 20:09 (vor 4048 Tagen) @ gnampf

Ich besitze immerhin die Fähigkeit, Bestätigungsmails zu archivieren. Das reicht.


Nur wird das Einsparpotential sich somit nicht aus dem Onlinebanking oder der Kreditkarte, sondern aus den diversen archivierten Mails ergeben ;-)

Viel Spaß beim Auswerten.
Ein gutes Onlinebanking einer guten Bank liefert jedenfalls ausreichend Anhaltspunkte und ich kaufe nicht so viel Kram, dass ich den Überblick so schnell verlieren würde.

Also ich habe noch niemals einen solchen Namen auf der Abrechnung gehabt. Da sind die Banken und Zahlungssysteme schon hinterher.


Und wie wollen sie das sein? "Meyer's kleine Kneipe um die Ecke" passt nicht. "Sam Meyer" hilft nicht. "Meyer's kleine" auch nicht. Und wenn der Meyer dann auch noch Paypal für die Abrechnung nutzt, dann bleibt noch weniger übrig.

"Meyers Kneipen UG" aber. Und mit PayPal zahl ich im echten Leben nie.

Und ja, ich hab gerade über Paypal, schon oft genug Positionen gehabt, wo ich eine ganze Ewigkeit gegrübelt habe. Wobei Amazon noch schlimmer ist, denn da steht weder Bestellnr, noch Händler (beim Marketplace) oder sonstiges in der Abbuchung. Im normalen Onlinebanking hab ich hingegen selten so aussagelosen Schrott... aber da gibts ja auch wesentlich mehr Felder und Platz für sinniges.

Bestätigungsmails nicht löschen, sondern beiseite packen. Ganz einfach.

Nach wie vor eine rein akademische Debatte. Auch Banken haben ein Eigeninteresse an Missbrauchsprävention, zumal sie sich sonst leicht schadensersatzpflichtig und womöglich sogar strafbar machen. Man soll nicht immer alles glauben, was in Bedingungen steht, man sollte sie aber erst mal auch lesen können. Und da steht das Behauptete sicher nicht drin.


Klar, solange es den Kram in freier Wildbahn nicht gibt ist das akademisch. Sollte man sich deswegen erst nach Einführung einer neuen Technik über ihre Risiken informieren? Wohl kaum, denn manche Einführung kann man sich so gleich sparen.
Schadensersatzpflichtig? Dämlich sind Banken ganz sicher nicht, und da können sie sich schon sehr gut absichern. Und man soll NICHT glauben, was in den Vertragsbedingungen steht? Na, das erzähl dann aber mal dem Richter... "aber Herr Richter, die können jetzt keine Gebühren von mir verlangen, nur weil das in ihren von mir unterschriebenen Bedingungen steht, immerhin hat der nette Herr Bankmann doch gesagt das wär alles völlig umsonst und sie wollten doch immer nur mein Bestes".
In Sachen Schadenersatz, Haftungspflichten, etc. ist übrigens vielfach wesentlich interessanter, was NICHT drin steht ;-) Das gilt nämlich im Zweifelfall auch nicht.

Also in der EU haben wir ein ziemlich strenges AGB-Recht und die Banken können nicht einfach alles ausschließen, weil sie am längeren Hebel sitzen.


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