...schuldig bis die Unschuld bewiesen ist? (Allgemeines Forum)

Giovanni, Mittwoch, 04.03.2015, 15:08 (vor 4050 Tagen) @ ICE11

Ich habe bei diesem Artikel nicht in Bezug auf den Vorfall an sich Bauchschmerzen

Es wird gefilmt - aber niemand greift ein, wenn eine vermeintliche Autoritätsperson Gewalt anwendet. Diese wird sogar noch von zwei weiteren Personen unterstützt, von denen eine, abhängig von der Quelle, der Triebfahrzeugführer sein soll.

An der Tatsache, dass der Fahrgast das Beförderungsentgeld korrekt und in voller Höhe entrichtet hat, gibt es bislang keinerlei Zweifel.
Trotzdem wurde ihm der Fahrschein offenbar von einem Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens abgenommen (davon gehe ich jedenfalls aus, da das Verkehrsunternehmen gegenüber dem BR behauptet ihm liege der Fahrschein vor) und der Fahrgast gewaltsam von der Beförderung ausgeschlossen.
Die vom Fahrgast verlangte unverzügliche Erstattung des Beförderungsentgeldes ist offensichtlich nicht erfolgt. Ob wie in den Beförderungsbedingungen vorgeschrieben eine Quittung ausgestellt wurde ist nicht bekannt.

Was genau im Namensfeld des Fahrscheines eingetragen war, ist nicht bekannt. Eine nachträgliche Änderung dieses Eintrages, wie laut Berichten von Zugbegleiter gefordert, hätte den Fahrschein jedoch ungültig gemacht.
Dass der Namenseintrag leserlich sein sollte, wird in den Beförderungsbedingungen nicht ausdrücklich verlangt.

Vermutlich wäre es gar nicht zu dieser Eskalation gekommen, wenn bereits vorher ein Fahrgast eine Vermittlerposition eingenommen hätte, um die Sprachbarriere zu umschiffen.

Ich hab auch schon einem Schaffner erklärt, dass ein anderer umgestiegener Fahrgast mit geringen Sprachkenntnissen sich im vorherigen Zug sichtlich bemüht hatte ein Ticket aus dem defekten Fahrkartenautomat zu bekommen - und der Schaffner hat ihm das Ticket ohne Aufpreis verkauft.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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