Das stimmt in dieser Pauschalität nicht! (Allgemeines Forum)

maxiboy, IBNR: 7006966, Samstag, 07.03.2015, 19:05 (vor 4047 Tagen) @ gnampf

Händler und Händlertyp liegen vor, das genügt, und man kann das nachkategorisieren. Man kann bei einem guten Onlinebanking natürlich auch jeden Umsatz unterteilen, aber Kassenzettel sammeln ist nicht so mein Ding. Ein elektronisches Haushaltsbuch, bei dem ich sehe, für welche Kategorie ich was ausgegeben habe, ist okay…


um rauszufinden ob/wo du Geld einsparen kannst reicht es dir aus zu wissen, dass bei bei einem Versandhandel gekauft hast? Wow... die Fähigkeit besitze ich leider nicht, ich kann nur aus Händlernamen und -art definitiv nicht sagen, ob der Kauf nötig oder nice-to-have war.

Ich besitze immerhin die Fähigkeit, Bestätigungsmails zu archivieren. Das reicht.

Das stimmt in dieser Pauschalität nicht. Vielleicht kann ich auch nicht "mit Geld umgehen", aber immerhin sind diese "gestern Abend hatte ich noch 60 Euro im Geldbeutel, die drei Bier waren doch nicht so teuer" eliminiert!


Stimmt, sie werden ersetzt durch "was soll ich denn für 60 Euro bei einem Laden namens >>MeyKlKnudE<< gekauft haben? an dem Abend war ich doch nur saufen". In beiden Fällen stellt sich die Frage nur deshalb, weil ich keinen Bon mitgenommen hab ;-)

Also ich habe noch niemals einen solchen Namen auf der Abrechnung gehabt. Da sind die Banken und Zahlungssysteme schon hinterher.

Das ist Unfug. Das Terminal müsste sehr sehr nah an die Karte herangehalten werden. Außerdem würde ein solcher kontaktloser Taschendiebstahl sofort bei den abrechnenden Banken auffallen. Die Debatte ist rein akademisch.


Oh, ja, danke für die Aufklärung, jetzt bin ich dann ja also sicher. Ach so, nee, moment... da fehlten ja jegliche Fakten...
Warum sollte es nötig sein, das Terminal nahe an die Karte zu halten? Das ist lediglich eine Frage der Antennen, Verstärker und Filterleistung. Im Zweifel wird es vermutlich sogar aus mehreren km Entfernung klappen, wenn auch nicht mit dem Material eines Kleinkriminellen. Aber selbst der wird kein Problem haben, bei einem normalen Menschengetümmel a la Weihnachtsmarkt nah genug an deinen Geldbeutel ran zu kommen um mit einem unmodifizierten Termimal sogar dich zu erleichtern.
Warum sollte so etwas der abrechnenden Bank sofort auffallen? Warum sollte es sie auch nur interessieren? Solange da noch fein die Provisionen fließen und sich nicht haufenweise die Betrogenen beschweren (und die wenigsten werden kapieren, dass sie dort betrogen wurden, weil sie sich an ihre Kleinbuchungen eh null erinnern), sind die doch happy. Und die Bedingungen sind schon so formuliert, daß man ihnen im Zweifelsfall eh nichts anhaben kann und nicht sie den Schaden tragen müssen.

Nach wie vor eine rein akademische Debatte. Auch Banken haben ein Eigeninteresse an Missbrauchsprävention, zumal sie sich sonst leicht schadensersatzpflichtig und womöglich sogar strafbar machen. Man soll nicht immer alles glauben, was in Bedingungen steht, man sollte sie aber erst mal auch lesen können. Und da steht das Behauptete sicher nicht drin.

Wir lassen mal die Polen, Tschechen, Schweizer, Österreicher, Niederländer, Briten, US-Amerikaner Versuchskaninchen spielen. In 50 Jahren können wir ja vorsichtig testen, ob's auch hierzulande vielleicht Interesse weckt.


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