...schuldig bis die Unschuld bewiesen ist? (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 04.03.2015, 15:25 (vor 4051 Tagen) @ Giovanni

Was genau im Namensfeld des Fahrscheines eingetragen war, ist nicht bekannt. Eine nachträgliche Änderung dieses Eintrages, wie laut Berichten von Zugbegleiter gefordert, hätte den Fahrschein jedoch ungültig gemacht.
Dass der Namenseintrag leserlich sein sollte, wird in den Beförderungsbedingungen nicht ausdrücklich verlangt.

Es gibt genug Fälle, wo eine Ergänzung/Änderung nötig ist, ohne daß deshalb die Gültigkeit angekratzt wäre - nehmen wir nur mal an, der Stift geht während des Schreibens leer oder versagt. (Wie mein Bürokugelschreiber regelmäßig. Ich brauche den einfach zu wenig.) Dann muß man zwangsweise mit einem anderen Stift wieder ansetzen.

Lösungsmöglichkeit: Fahrgast weist sich aus und schreibt im Beisein des Zub den Namen leserlich nochmal dazu, Zub quittiert das mit einem Stempelabdruck, evtl. kleiner Vermerk daß das Unleserliche ungültig ist, und alle sind glücklich.

Einfache Lösungen naheliegend findende Grüße,
der Colaholiker


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