Gesetz für Bereiche Daseinsvorsorge (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Donnerstag, 19.02.2015, 21:29 (vor 4063 Tagen) @ ES89
bearbeitet von Destear, Donnerstag, 19.02.2015, 21:29

Deshalb muss aus meiner Sicht das Streikrecht in diesem Bereich durch Gesetz geregelt werden. Und jetzt kommt mir bitte kein Hilfsjurist und erzählt mir, dass das Grundrecht der Tarifautonomie ohne jede Schranke gelten würde. Besonders wichtig ist eine Regelung, die es dem betroffenen Dritten möglich macht, gerichtlich Rechtsschutz gegen den Streik zu ersuchen, wenn dieser unverhältnismäßig ist. Denn bei der jetzigen Rechtslage spielen Drittinteresse vollkommen unsinnigerweise leider keine Rolle.


Ein solches Gesetz gibt es seit Gründung der Bundesrepublik: Artikel 33 GG !

Absatz 4: "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

Aufgaben, die der Daseinsvorsorge dienen, müssen daher durch Beamter erledigt werden. Nicht umsonst waren die Lokführer der Bundesbahn über Jahrzehnte Beamte. Die dürfen dann eben nicht streiken.
Wenn Wählerschaft und Politik aber eben privatwirtschafte Formen besser finden oder gar der Götze "Privat vor Staat" huldigen, dann bekommt man eben das normale Tarifrecht, welches auch das Streikrecht beinhalten.

Nein, das ist keine Rechtsschutzregelung, deshalb geht das an dem von mir benannten Punkt vollkommen vorbei. Eigentlich zielt deine Aussage ja auch eher darauf ab, die Wiederverstaatlichung der Bahn argumentativ zu unterfüttern. Das finde ich nicht unbedingt schlecht, hat aber mit Rechtsschutz für Drittbetroffene nicht viel zu tun.

Hierzu auch in diesem Video ein Interview , in welchem dieses Thema auch kritisch aufgearbeitet wird: Klick.

Danke für den Link.
Allerdings paast der Link nicht zu deinen Argumenten, im Video kommt der Gewerkschafter mit seinen Argumenten wit besser weg als der Jurist.

Ich kann jeden verstehen, der wegen der Streiks sauer ist. Aber das Streikrecht ist heute schon eher zu weit eingeschränkt, zumal die Leitmedien grundsätzlich auf die Streikenden eindreschen.

"Dieser" Jurist hat doch die deutlich besseren Argumente an seiner Seite. Und nein, das Streikrecht ist nicht "zu weit eingeschränkt", was die hier bestehenden Konfliktfälle sehr gut zeigen. Es gibt einen massiven gesellschaftlichen Konflikt, der gewisser Rahmenregelungen bedarf. Tarifautonomie und Arbeitskampfrecht sind nicht die unerschöpfliche Legitimation für unverhältnismäßiges, drittschädigendes Handeln.

Ich habe übrigens in den nächsten Wochen keine Bahnreise vor mir, und bin deshalb auch nicht - wie du es hier unterstellst - auf irgendwen "sauer".


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