"rechtzeitige Ankündigung" - Definition Weselsky (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Donnerstag, 19.02.2015, 14:41 (vor 4063 Tagen) @ brodo

"Rechtzeitig ist davon abhängig, wann man mit einem Streik beginnt und wie lange der Streik ist, damit sich die Menschen darauf einstellen können" ( Focus ticker ).

Was das heisst, wissen wir ja alle.
Man fährt dann morgens mit dem Zug zur Arbeit und kann sich darauf einstellen, mit dem Auto zurückfahren zu müssen.

Aber vermutlich wird einem dann erklärt, dass man die Fahrten der ganzen Familie abends innerhalb von ein paar Stunden für den ganzen nächsten Tag umdisponieren und Fahrgemeinschaften organisieren kann.


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