Gedanken zu Grundrechten, Tarifpluralität etc. (Allgemeines Forum)

Frankfurt (Main) Süd, Freitag, 07.11.2014, 12:15 (vor 4168 Tagen) @ RhBDirk

tl;dr:
Das Grundgesetz gibt der GdL das Recht, für ihre Forderungen zu kämpfen. Es gibt ihr aber keinen Anspruch darauf, mit diesem Kampf erfolgreich zu sein.

Ausführlich:
Weselsky argumentiert ja gerne mit den Grundrechten ("Grundrechte sind nicht verhandelbar"). Insofern, als er sich auf diese Grundrechte beruft, wenn er Angebote der DB ablehnt, suggeriert er zumindest, die GdL hätte ein Grundrecht auf einen eigenen Tarifvertrag für ZuBs etc. und die DB würde ihr dieses Grundrecht verweigern.

Das ist natürlich Unsinn. Es gibt kein Grundrecht auf einen Tarifvertrag - wenn es das gäbe, hätten wir in Deutschland nicht tausende Betriebe jedweder Größenordnung (vom kleinen Handwerksbetrieb bis Amazon), in denen überhaupt kein Tarifvertrag gilt. Art. 9 Abs. 3 GG gibt Arbeitnehmern (und Argebitgebern!) das Recht, sich zusammenzuschließen und für ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfs (d.h. insbesondere Streik und Aussperrung) zu kämpfen. Ein Recht darauf, in diesem Kampf erfolgreich zu sein, gibt es selbstverständlich nicht - sonst müsste man ja nicht kämpfen. Es gibt noch nicht einmal ein Recht darauf, dass die Gegenseite mit einem verhandelt, wenn sie nicht will.

Soll heißen: Der Anspruch der GdL, für alle ihre Mitglieder, egal in welcher Berufsgruppe, einen eigenen Tarifvertrag zu erzielen, ist legitim. Der Anspruch der DB, das nicht gewähren zu wollen, ist es aber auch. Zumindest was das Grundgesetz betrifft, wäre es sogar völlig OK, wenn die DB alle bestehenden Tarifverträge zum nächstmöglichen Zeiptunkt kündigen und danach überhaupt keine Tarifverhandlungen mehr führen, sondern Gehalt und Arbeitsbedingungen jeweils individuell in den Arbeitsverträgen festlegen würde (ob das klug wäre, ist natürlich eine ganz andere Frage, und realistisch ist dieses Szenario zum Glück eh nicht). Wenn man sich nicht einigen kann und auch keine Seite klein beigibt, kommt es eben zum Arbeitskampf. Unsere Rechtsordnung sieht keine staatliche Einmischung in Gehalts- und Tariffragen vor. Und wenn auch der Arbeitskampf nicht in zu einer Einigung führende Verhandlungen mündet, wird eben solange weitergekämpft, bis einer Seite die Puste ausgeht und sie klein beigibt.

Weselsky hat also Recht, wenn er sagt, es sei das Grundrecht der GdL, diesen Arbeitskampf zu führen. Er hat dagegen Unrecht, wenn er suggeriert, es gebe ein Grundrecht auf einen eigenen Tarifvertrag für GdL-ZuBs & Co.

Ich persönlich habe ich nie das Recht der GdL, diesen Streik zu führen, bestritten. Ich nehme mir aber das Recht, diesen Streik unverhältnismäßig und verfehlt zu finden.

Aus meiner Sicht wäre es das Sinnvollste, wenn EVG und GdL sich auf ein Kooperationsabkommen einigen und die Tarifverhandlungen gemeinsam führen würden. Leider ist das mit den aktuell hanedelnden Personen unrealistisch. Dass die DB keine "Tarifpluralität" (d.h. mehrere konkurrierende Tarifverträge für dieselbe Berufsgruppe) will, ist erstens legitim und zweitens nachvollziehbar: Natürlich würde das schon irgendwie gehen, aber erstens produziert das einen großen bürokratischen Mehraufwand von der Lohnabrechnung bis zu den Dienstplänen, zweitens fördert es Unfrieden unter der Belegschaft und drittens dürfte es bei künftigen Tarifrunden zu einem Überbietunsgwettlauf der Gewerkschaften führen. Alles gute Gründe, warum ein Argbeitgeber das nicht will.

Und gerade weil Weselsky so eine alles-oder-nichts-Strategie fährt, würde ich, wäre ich Weber, ihn damit auf keinen Fall durchkommen lassen - denn wenn ich ihn einmal damit durchkommen lasse, wird er es beim nächsten Mal erst recht wieder darauf anlegen. (Zumal ja für die GdL - anders als für die Streikenden Tfs selbst - der Streik dank dbb-Zuschuss kostenneutral ist.)

Gleichzeitig hoffe ich, dass diese Auseinandersetzung weder durch Gerichte noch durch den Gesetzgeber entschieden wird. Beides wäre für unser Arbeits- und Tarifrecht nicht gut. (Übrigens fand ich es auffällig, dass die DB diesmal, anders als 2007, lange gezögert hat, bevor sie vor Gericht gezogen ist. Ich vermute, es gab dieser Tage einen deutlichen Fingerzeig vom Eigentümer, es mit dem Rechtsweg doch zumindest zu versuchen.)


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