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Zangenabdruck, Donnerstag, 06.11.2014, 14:51 (vor 4170 Tagen) @ sflori

Wenn ich für ein Ticket 5 € geschenkt bekomme und das Ticket gegen Fahrpreiserstattung zurückgebe, entsteht mir ja kein Schaden.

Na ja, da kann man schon unterschiedlich argumentieren. Es entsteht erst mal kein finanzieller (!) Schaden. Da aber die meisten von uns kein unerschöpfliches Arsenal an eCoupons (und eTokens für Spezialangebote) haben, entsteht der Schaden dadurch, dass der eCoupon/eToken entwertet wurde, die entsprechende Fahrt aber bahnbedingt (!) nicht angetreten wird.

Wenn man nun aus eigenen Stücken storniert, sind die jeweiligen Codes futsch - das ist in den jeweiligen Bedingungen eindeutig so geregelt.

Wenn ich aber die Fahrt bahnbedingt (z.B. wegen Streik) nicht antreten kann, wäre es aus meiner Sicht schon angemessen, wenn ich die entsprechende Vergünstigung stattdessen bei meiner nächsten Fahrt genießen kann. Die Bahn sollte hier aus Kulanz die entsprechenden eCoupon/eTokens wieder gültig schreiben (oder mir neue zukommen lassen).

Ob die Bahn diese Argumentation teilt, kann ich nicht sagen. Ich habe eine entsprechende Anfrage beim Streik Mitte Oktober eingereicht, die wurde aber bis heute noch nicht bearbeitet.


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