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sflori, Donnerstag, 06.11.2014, 14:05 (vor 4169 Tagen) @ Tom Hörning

Wird beides nicht erstattet...

Seh ich auch so.

Wenn ich für ein Ticket 5 € geschenkt bekomme und das Ticket gegen Fahrpreiserstattung zurückgebe, entsteht mir ja kein Schaden.

Genauso, wenn ich für ein Ticket jemand gratis mitnehmen kann und es wegen Nichtantritt aufgrund des Streiks zurückgebe.

ABER: Wenn man natürlich wegen des Streiks nicht von A nach B kommt, gilt das Ticket (incl. Rabatt oder der Mitfahrerfreifahrt) natürlich auch länger. Bis man eben wie gebucht von A nach B gekommen ist. ;)


Bye. Flo.


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