Oh weh (Allgemeines Forum)

andy24b, Dienstag, 04.11.2014, 16:58 (vor 4172 Tagen) @ Mel
bearbeitet von andy24b, Dienstag, 04.11.2014, 16:59

Nein, ich nehme nur das Grundrecht zur freien Aufenthaltsbestimmung war. Das Gtundrecht zur Streikausübung wird dadurch nicht verhinert. Jeder der streiken will kann streiken. Wer ein Recht wahr nimmt, muss auch damit rechnen, dass ein Anderer auch sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmt. Letztlich will ich nur darauf hinweisen, dass die Ausübung eines (Grund -)rechtes bei jemanden anderen zur Einschränkung der Ausübung desen Grund-(Rechtes) führen kann. Ich halte es deshalb für angezeigt die Wahrnehmung eigener Rechte unter Abwägung der angemessenen Interessen des anderen anzuwenden. Aktive Gewalt lehne ich genauso ab wie passive Gewalt. Im Gegensatz zu vielen Kindern (deren Recht auf Bildung behindert wird) oder mobilitätseingeschränkten Mitmenschen (Selbstbestimmungsrecht) habe ich die Möglichkeit der passiven Gewaltausübung auszuweichen.


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