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Freifahrtensammler, Dienstag, 04.11.2014, 16:29 (vor 4170 Tagen) @ Mel
bearbeitet von Freifahrtensammler, Dienstag, 04.11.2014, 16:31

Es wird nur bar erstattet, wenn man es auch bar bezahlt hat. Wie soll man ein Online-Ticket bar zahlen?

Ich habe neulichs >60min Verspätung gehabt und habe mich tatsächlich erdreistet, mit dem ausgefüllten FGR-Formular und Online-Ticket ins RZ zu gehen und mir den Betrag bar auf die Kralle auszahlen zu lassen. Ist natürlich was anders als die Rückgabe des Online-Tickets oder die Kulanzregeln bei Streik und JA ich habe auch gemerkt, wer der Fragensteller war, aber ich würde mich freuen, wenn hier im Forum der Respekt nicht flöten geht.

Vielen Dank!


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