OT-?: Streckenkunde (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 06.11.2014, 15:11 (vor 4169 Tagen) @ kater_k

Darf bei fehlender Streckenkunde auf DB-Gleisen gar nicht gefahren werden? Zumindest im HGK-Bereich darf dann noch mit reduzierter Geschwindigkeit gefahren werden.

Die genauen Rahmenbedingungen kenne ich nicht, deshalb schrub ich von Einschränkungen. Ob das heißt "Du darfst nicht", nur mit streckenkundigem Beimann oder mit reduzierter Geschwindigkeit kann ich nicht sagen. Einfach reinsetzen und losfahren als wäre nichts gewesen dürfte jedenfalls selbst bei vorliegender Fahrerlaubnis für das betreffende Land und Triebfahrzeug nicht drin sein. Da diese Regelung aber vermutlich in der EBO begründet ist, dürfte sie unabhängig vom Unternehmen gleich sein.

Auf Informationen von Wissenden hoffende Grüße
der Colaholiker


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