Eindeutige Lage (Sammelthreads)

rapht0r, Mittwoch, 30.07.2025, 13:17 (vor 131 Tagen) @ gnampf

Ich verstehe diese ganzen theoretische Szenarien auch nicht. Es ist in den Beförderungsbedingungen/der EU-Verordnung ganz eindeutig geregelt:

9.1.3 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende aufgrund einer Verspätung, eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag 60 Minuten oder mehr verspätet ankommen wird, kann er auch die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten. Er hat dann anstelle der Ansprüche nach Nr. 9.1.1 und Nr. 9.1.2 Anspruch auf Erstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt und für die bereits durchgeführten Teile, wenn die Fahrt für ihn sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit.

Steigst du um in einen Zug, mit dem du dann mit +30 ankommst, kannst du vernünftigerweise nicht mehr davon ausgehen, mit +60 anzukommen. Also kannst du die Reise nicht abbrechen.
Ist dir die schnellere Alternative nicht bekannt, kannst du die Reise abbrechen, da du vernünftigerweise davon ausgehst, mit über 60 Minuten Verspätung anzukommen.
Ist doch eigentlich nicht so kompliziert, oder?

Grüße!


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