Grenzfall: Zugbindung aufgehoben oder nicht aufgehoben? (Sammelthreads)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 29.07.2025, 21:44 (vor 137 Tagen) @ Reservierungszettel

Nicht so eilig, die Zugbindung kann nur vor Abfahrt des ersten Zuges aufgehoben werden.

Keineswegs. Da sich Verspätungen jederzeit ergeben können und entsprechend die Prognosen zum weiteren Fahrtverlauf umgehend angepasst werden, kann es auch jederzeit während der Fahrt zur Aufhebung der Zugbindung kommen.

Danach wärst du ja schon im Zug - bei Anschlussverlust wäre sie dann auch aufgehoben.

Meistens wird es natürlich für den Reisenden, der am Startbahnhof (einigermaßen) planmäßig startet und nur zügig ans Ziel kommen will, keine praktische Relevanz mehr haben, dass er auch andere Züge nutzen und sogar über eine andere Strecke fahren darf.

Allerdings setzt du dann ja deine Fahrt unmittelbar fort oder brichst sie wegen Sinnlosigkeit (Terminverlust) ab.

Nicht unbedingt nur bei Anschlussverlust. Manchmal baut sich auch die Verspätung langsam aber sicher auf, manchmal auch plötzlich durch außerplanmäßigen Stillstand. Wer nicht eine "schnelle Verbindung bevorzugt" hat, sei es aus Kostengründen, wegen der Landschaft oder eines kürzeren oder längeren Zwischenhalts, möchte oder muss nun umplanen.

Der Anschlussverlust geht wieder flöten, weil der Zug eine Minute aufholt und der nächste eine wartet. In der Fahrplanauskunft: Anschluss wartet. Der Anschluss wird erreicht.


Das ist unrelevant es zählt nur die Zeit bis zur Abfahrtszeit.

Aber doch eben die Zeit bis zur prognostizierten Abfahrtszeit des Anschlusszuges, oder nicht? Wenn beim Umsteigen beide Züge 10 Minuten Verspätung haben und aus der Verspätung des Anschlusszuges keine wesentlichen Folgen zu erwarten sind (kein späterer Anschlussverlust, < 20 Min. verspätet am Ziel), ist für eine Aufhebung der Zugbindung kein Grund vorhanden.

Grundsätzlich ist es so das die Aufhebung unmittelbar vor der Abfahrtszeit sein sollte.

Damit das Ticket an einem anderen Tag (der nicht der Folgetag ist) genutzt werden kann - meinst du es so? Sonst wäre die Reise ja begonnen worden bzw. man hätte sie antreten müssen - dann kann ich es nachvollziehen.

Ist die Zugbindung einmal aufgehoben bleibt sie es auch - du solltest dich lieber auf deine E-Mail berufen als auf aufploppende Hinweise im Navigator ;)

Weder das eine noch das andere ist zwingende Voraussetzung. Nur der "Nachweis" ist mit anderen Mitteln etwas schwieriger, falls man danach gefragt werden sollte.


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