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ICE920, München, Dienstag, 29.07.2025, 12:10 (vor 132 Tagen) @ плацкарт

Ich stimme dir zu, dass die Bahn dafür nichts kann. Es sei denn, der hatte auch eine Zugverspätung. Gleichwohl bin ich mir nicht sicher, dass das Recht auf Reiseabbruch durch den Umstieg zu existieren aufhörte.


Dieser Fall ist in den Fahrgastrechten nun mal nicht geregelt. Wenn du nun mal in einem Zug sitzt, mit dem du dein Ziel mit weniger als 60 Minuten Verspätung erreichst, dann sehen die Fahrgastrechte nun mal kein Abbruchrecht vor. Es ist weder geregelt, dass der Fahrgast die schnellste Verbindung nehmen MUSS, genauso wenig ist es geregelt, dass der Fahrgast einfach die verspätete Verbindug der Fahrgastrechte weiterfahren kann und alle Fahrgastrechte behält.

Einreichen und hoffen, dass es nicht auffällt, dass es eine schnellere Möglichkeit gegeben hätte. Wenn es doch auffällt vor Gericht klagen.


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