"Langsames" ICE-Ticket und Fahrgastrechte (Sammelthreads)

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 29.07.2025, 07:28 (vor 133 Tagen) @ плацкарт
bearbeitet von JoeO, Dienstag, 29.07.2025, 07:29

Bei einer Verspätung dient die Möglichkeit einen anderen Zug zu nutzen ja genau dazu, die Verspätung nach Möglichkeit zu verringern bzw. die Auswirkungen der Verspätung gering zu halten.

Die Fahrgastrechte sehen kein Rücktrittsrecht bei Verspätung eines Zuges von 60 mind. Minuten vor, sondern Das Rücktrittsrecht besteht wenn der Fahrgast mit mind. 60 Minuten Verspätung das Ziel erreichen wird.

Rechtlich ist es so, das Dir mit der Möglichkeit einen anderen Zug zu nutzen, die Bahn eine Alternative bietet, mit der sie Dich mit weniger als 60 Minuten Verspätung ans Ziel befördert.
Damit ist das Rücktrittsrecht bereits mit dem Angebot einer Verbindung mit weniger als 60 Minuten Verspätung nicht mehr gegeben.

Praktisch verlangt die Bahn aber nicht vom Fahrgast alle Möglichkeiten die der Fahrplan bietet zu checken und zahlt in der Regel zumindest eine Entschädigung, wenn Du ohne Umstieg mit +60 oder mehr ankommst.

Ein Recht zum Fahrtabbruch , wenn man aber die Möglichkeit mit weniger als 60 Minuten Verspätung anzukommen nutzt, besteht nicht.
Bereits durch die Existenz der alternativen Fahrtmöglichkeit mit weniger als +60 hast Du kein Rücktrittsrecht mehr. Wenn Du den Zug tatsächlich auch nutzt, dann dürfte es noch schwieriger werden trotzdem das Ticket Erstattet zu bekommen.


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