"Langsames" ICE-Ticket und Fahrgastrechte (Sammelthreads)

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 05:43 (vor 137 Tagen) @ Administrator

Guten Morgen!

Vom Aussterben bedroht zwar, jedoch noch vorhanden sind im Fernverkehrsnetz ICE-Züge auf traditionellen Strecken (nicht SFS) Ich sage nur: Donauwörth, Naumburg, Koblenz...
Wenn ein solcher ICE eine Verspätung aufbaut, kann es dazu kommen, dass durch Aufhebung der Zugbindung ein früheres oder weniger verspätetes Erreichen des Fahrziels möglich wird.

Somit erzeugt der Wegfall der Zugbindung die paradoxe Situation, dass die Grundlage für Fahrgastrechte wie zum Beispiel das Recht auf Abbruch wegen Verspätung von mehr 60 Minuten infrage gestellt sein könnte.

Angenommen, der Fahrgast sitzt im gemütlichen Donauwörth-ICE mit erwarteten +60 und entscheidet in Nürnberg umzusteigen und auf der Schnellfahrstrecke München mit geringerer Verspätung zu erreichen.

Diese beträgt nun nur noch +30 im Vergleich zu seiner ursprünglichen Verbindung. Der Fahrgast denkt sich zwischen Nürnberg und Ingolstadt, dass er die Fahrt doch besser abgebrochen hätte, weil er sowieso zu spät zum Termin kommt und sie sinnlos geworden ist.

Hat er durch den Umstieg in den schnelleren Zug das Recht auf Reiseabbruch wegen +60 verwirkt? Oder bleibt dieses Recht bestehen, solange sein Donauwörth-Bummelzug stabil über 60 bleibt?


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