Real genutzt (Sammelthreads)

плацкарт, Dienstag, 29.07.2025, 12:14 (vor 132 Tagen) @ gnampf

Soll das heißen, dass ein absichtlich oder unabsichtlich ungenutztes Ticket, bei dem ein eindeutiger Fall von "Zugbindung aufgehoben" aufgetreten ist, den gutgläubigen Nutzer zum Betrüger macht?

Muss also mindestens ein Haltestellenabstand gefahren worden sein?

Dass die Zugbindung aufgehoben wird und damit ein Flexticket entsteht ist häufig.

Hier ein Fall aus der Praxis. Eine Person hatte auf einem nicht personengebundenen Gruppenticket ursprünglich keinen Platz. Dann fällt ein anderer Fahrgast aus. Es ist wieder ein Platz auf dem Ticket frei - den nutzt jetzt der Käufer des Einzeltickets. Der selbst gebuchte Sparpreis wird nicht genutzt. Die Fahrt fängt mit viel Verspätung an. Die Zugbindung auf dem Einzelticket ist aufgehoben.

Betrug, wenn das flexible Ticket dann entsprechend genutzt wird? Das Risiko des Verfallens hat der Fahrgast getragen. Er trüge jetzt die Früchte der aufgehobenen Zugbindung und würde damit die Bahn betrügen?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum