Da suchst du beim falschen (Sammelthreads)

J-C, In meiner Welt, Dienstag, 29.07.2025, 14:09 (vor 367 Tagen) @ плацкарт

Der Anspruch besagt ja, dass durch das Verschulden der DB die Reise unnötig wäre. Nur wenn man das Ziel eben doch planmäßig erreicht, ist man ja letztlich rechtzeitig ans Ziel. Man kann die Firma/den Veranstalter um Refundierung bitten, sofern das möglich ist. Da aber die DB letztlich in dem Fall ihren Job gemacht hätte und dich rechtzeitig ans Ziel gebracht hätte, dann wäre das nicht deren Problem, da wäre eher nichts zu holen.

Und ehrlich gesagt würde das ja keinen Sinn ergeben, dass die DB da irgendwas zu refundieren hätte. Da sind die Fahrgastrechte ja wiederum konkreter.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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