Pflicht den Zug (rechtzeitig) zu wechseln? (Sammelthreads)

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 29.07.2025, 13:55 (vor 133 Tagen) @ плацкарт

Fahrgast verschläft den potentiellen Umsteigebahnhof Nürnberg, wo eine Reduzierung der Verspätung möglich gewesen wäre.

Er fährt weiter bis Donauwörth und ist von Mittelfranken so deprimiert, dass er sein Recht auf Abbruch der Reise nutzt und nach Bitterfeld zurückfährt.

Im Anschluss sagt die DB: "Sie hatten nicht das Recht dazu. Wären Sie in Nürnberg umgestiegen, dann hätten Sie München schneller erreicht." So geht's doch nicht...


Genau deshalb schrieb ich:

Praktisch verlangt die Bahn aber nicht vom Fahrgast alle Möglichkeiten die der Fahrplan bietet zu checken und zahlt in der Regel zumindest eine Entschädigung, wenn Du ohne Umstieg mit +60 oder mehr ankommst.

Wahrscheinlich akzeptiert die Bahn auch einen Fahrtabbruch und erstattet. Das ist die Praxis.
Da die Bahn Dir aber eine Alternative bietet um mit weniger als +60 anzukommen, ist dann eine mehr als 60 minutige Verspätung kein Bahnverschulden mehr. Das ist die Theorie.

Die Möglichkeit des Rücktritts ist ja keine Pönale wegen der Verspätung. Es ist ein Entgegenkommen für den Kunden, wenn er sein Reiseziel nicht mit weniger als 60 Minuten Verspätung erreichen kann, und dadurch die Fahrt für ihn keinen Sinn mehr macht.

Wenn die Fahrt aber nun mit weniger als + 60 erreicht werden kann, dann liegt die Reisezeit doch in dem Bereich, die von einem Bahnreisenden akzeptiert werden muss.


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