Sonderregelung im Gesundheitswesen (Allgemeines Forum)

плацкарт, Mittwoch, 10.07.2024, 23:19 (vor 219 Tagen) @ Friederau

Es gibt auch keine Entschädigung, wenn man in der Rettungsstelle sechs Stunden wartet oder sechs Monate auf einen Facharzttermin.
Insofern schlüssig.


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